Wieso ich das tue, was ich tue

Ich tue es aus Überzeugung und aus Leidenschaft. Verkehrssicherheit und Verkehrsüberwachung sind extrem wichtig, retten Leben und sollen flächendeckend sowie „regel- und gesetzeskonform“ durchgeführt werden. Und genau hier liegt meine Motivation. Wir leben in einem Rechtsstaat. Der Staat fordert von seinen Bürgern gesetzes- und regelkonformes Verhalten und sanktioniert entsprechende Verstöße. Um diesen repressiven Anspruch durchzusetzen, hat der Staat sich Gesetze, Verordnungen und Verfahrensabläufe geschaffen, die von den Behörden einzuhalten sind. 

Die Polizei und die Bußgeldstellen kontrollieren also das Verhalten der Bürger im Verkehr.  „Der Hexer“ wiederum kontrolliert die Behörden und prüft, ob diese sich an die selbstgegebenen Regeln im Rahmen der Verkehrsüberwachung halten. In einem Rechtsstaat kann es nicht angehen, dass der Staat Bürger für Regelverstöße bestraft, sich hierbei aber nicht an die zwingend erforderlichen, selbstauferlegten Vorgaben hält. Ob es nun ein Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung eines Messgerätes ist oder zum Beispiel die Tatsache, dass ein Kreis mit mobilen Geräten zur Geschwindigkeitsmessung rechtswidrig auf Bundes-Autobahnen misst (was in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern ausschließlich der Polizei und eben nicht Städten und Kreisen erlaubt ist), ruft mich das auf den Plan. Ebenso wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß gewartetes oder funktionierendes Gerät zur Messung benutzt wird oder die Messbeamten nicht ausreichend geschult sind. 

Ob Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß an einer Ampel, Abstandsunterschreitung, Alkohol und / oder Drogen am Steuer, Überladung, Fahrerflucht, Nötigung oder Strassenverkehrsgefährdung: Bei der Verfolgung all dieser Delikte müssen bestimmte Regeln eingehalten werden und müssen Feststellungen, die für den Schuldspruch zu treffen sind, verfahrenskonform ermittelt werden. 

Ich kenne diese Regeln und typische Fehler, die von den Behörden gemacht werden. 

Menschliche Bequemlichkeit, Unwissenheit oder Ungenauigkeit führt in einer Vielzahl von Fällen zu Verfahrensfehlern und zur Einstellung wegen Unverwertbarkeit der Messungen. 

In über 50 % der Fälle finden die von mir beauftragten Gutachter technische und / oder formale Mängel in den Akten und Messdateien so dass man davon ausgeht, dass der geprüfte Aktenbestand nicht für eine Verurteilung, insbesondere nicht im standardisierten Messverfahren ausreicht. 

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, übernimmt diese in der Regel alle Kosten mit Ausnahme von Fahrt- und Abwesenheitskosten sowie einer ggf. mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. 

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